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PLUM® My Frist Wooden Playcentre
PLUM® My Frist Wooden Playcentreab 18 Monaten geeignet Das Spielcenter für kleine KlettererIch bin das PLUM® My Frist Wooden Playcentre und das perfekte erste Spielcenter für Eure Kind. Ich fördere gesundes, aktives Spielen, unterstützt die Entwicklung der Grob- und Feinmotorik und beflügele die Fantasie Eures Kindes. Euer Kind kann die farbenfrohe Felswand erklimmen und am Kletternetz wieder zurück zu krabbeln. Oder es erklimmt auf meiner eingebaute Holzleiter die erhöhten Plattform, wo es die Aussicht genießen kann, bevor es meine blaue Rutsche wieder hinunterrutscht. Aber auch es kann auch in meine Höhle mit Zugang durch die bunte Stofftür an meiner Seite. Beobachet, wie Euer Kind erstaunlichen Abenteuer erlebt. Eigenschaften Inspiriert zum Lernen und Spielen in der Natur Fördert Selbstbewusstsein, Kommunikation, Miteinander, sowie gesundes, aktives Spiel Bietet dem Kind eine Kletterwand, ein Netz zum Klettern, eine Rutsche und Höhle zum Träumen und Spielen Aus hochwertigen Materialien hergestellte (FSC-zertifiziertem Holz) Lieferumfang PLUM® My Frist Wooden Playcentre Aufbauanleitung Erweckt die Liebe zu Natur in Eurem KindFördert die Kreativität Euer Kindes mit dem PLUM® My Frist Wooden Playcentre. Das raffiniert gestaltete Playenter verfügt über eine Kletterwand, eine Rutsche, eine Kletternetz und eine Spielhöhle. Auf dem Spielcenter kann Euer Kind nach Herzenslust Klettern und Rutschen. HinweiseDie Kinder müssen beim Spielen von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden. Für Kinder unter 18 Monaten ist die Benutzung nicht zu empfehlen. Das Plum Spielcenter darf nur im Außenbereich und im privaten Gebrauch verwendet werden. Produktmerkmale Ab 18 Monaten bis ca. 4 Jahren Montage durch Erwachsene erforderlich Beaufsichtigung durch Erwachsene jederzeit erforderlich Nur im Freien verwenden Auf einer ebenen Fläche mindestens 2 m von jeglichen Hindernissen wie Zäunen, Garagen, Häusern, überhängenden Ästen, Wäscheleinen oder Elektrokabeln entfernt aufstellen Maße: Höhe 100 cm x Breite 143 x Länge 260cm Gewicht 32 kg Nutzbar bis 40 kg
Preis: 269.90 € | Versand*: 5.95 € -
BUFF Thermonet Multifunktionstuch Kinder 707 - pow frist blue
Multifunktionale Neckwear, die Wärme ohne Masse liefert, mit PrimaLoft® Isolierfasern und einer nahtlosen 4-Wege-Stretch-Konstruktion. Hergestellt aus 58% recycelten Materialien, haben das POW-Ethos des unvollkommenen Aktivismus in diese Produktreihe einfließen lassen, um Bewusstsein zu schaffen und Sie zu Do More Now zu ermutigen. Weiches, feuchtigkeitsableitendes Material für frische Temperaturen, entwickelt für absoluten Komfort für aktive, klimabewusste Outdoor-Liebhaber. Produktdetails: Ein Futter aus PrimaLoft®-Garn sorgt für ein äußerst kuscheliges Tragegefühl. Hohe Wärmeisolierung aus leichtem, atmungsaktivem Gewebe, das bei sehr kaltem Wetter Wärme ohne Volumen für hochintensive Aktivitäten bietet. Hergestellt zu 58 % aus recyceltem Material. Ultimativer Stretch und nahtloser Komfort, der sich mit Ihnen bewegt. Material: 96 % Polyester, 4 % Elasthan
Preis: 22.95 € | Versand*: 5.99 € -
Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz
Kölner Kommentar Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz , Der einzige Großkommentar zum gesamten Vollstreckungsrecht! Mit der zur Vorauflage erweiterten Herausgeberschaft und einem aufgefrischten Autorenteam wurde die 8. Auflage des bewährten einzigen Großkommentars zum gesamten Vollstreckungsrecht überarbeitet und aktualisiert. Neben der Erweiterung des Autorenkreises wird das Werk als Großkommentar für das gesamte Vollstreckungsrecht ab dieser Auflage in die Reihe der „Kölner Kommentare" integriert. Die „Kölner Kommentare" zeichnen sich durch vertiefte wissenschaftliche Erläuterungen zu sämtlichen Fragestellungen der jeweiligen Fachbereiche aus, ohne dabei die Bedürfnisse der Praxis aus dem Blick zu verlieren. Diesem Ansatz folgt der Kommentar „Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz" bereits seit über 30 Jahren. Das Werk umfasst neben dem 8. und 11. Buch alle Gesetze, die Berührungspunkte zum Vollstreckungsrecht und zum vorläufigen Rechtsschutz haben, und leitet die Praktikerin und den Praktiker durch die schwierige Aufgabe, die erstrittenen Titel auch erfolgreich umzusetzen. Das gesamte 8. Buch der ZPO inklusive der in der Praxis sehr bedeutsamen Vorschriften zum einstweiligen Rechtsschutz wurde von ausgewiesenen Spezialist:innen kommentiert. Zusätzlich wurden auch die Vorschriften des Abschnitts 4 des 11. Buches der ZPO zu den Europäischen Vollstreckungstiteln nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 berücksichtigt. Neben den Vorschriften der ZPO werden auch die AVAG, das AUG, Brüssel I und Ia-VO, die EuKoPfVO, die EuMahnVO, die EuVTVO und die EuBagatellVO behandelt. In der Neuauflage werden u.a. folgende gesetzlichen Änderungen berücksichtigt: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung des Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens, Gesetz vom 7. November 2022, Inkrafttreten am 12. November 2022 Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, Gesetz vom 07.05.2021, Inkrafttreten am 1. Januar 2022 Änderung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz (§§ 850l, 899-910 ZPO), eingefügt durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz, Gesetz vom 22. November 2020, Inkrafttreten am 1. Dezember 2021 Einfügung von § 753a ZPO durch das Gesetz zur Verbessung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, Gesetz vom 22. Dezember 2020, Inkrafttreten am 1. Oktober 2021 Herausgeber: Prof. Dr. Winfried Schuschke , Vorsitzender Richter am OLG a.D. Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker , Universitätsprofessor an der Justus-Liebig-Universität, Gießen Dr. Martin Kessen, LL.M. (UT/Texas), Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Christoph Thole , Dipl.-Kfm., Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht und des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln Autoren: Annette Braun , Richterin am LG; Dirk Büch , Vorsitzender Richter am LG; Prof. Dr. Florian Eichel , Ordinarius am Institut für Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht an der Universität Bern; Dr. Alfred Göbel , Richter am BGH; Prof. Dr. Christian Gomille , Professor für B&uu , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 279.00 € | Versand*: 0 € -
Hintzen, Udo: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung , Erfolgreiche Zwangsvollstreckung setzt notwendiges Grundwissen voraus sowie vertiefte Kenntnisse der Rechtsgrundlagen und idealerweise Erfahrungen aus der Praxis. Das in zweiter Auflage von Hintzen/Goldbach/Vuia fortgeführte Handbuch vermittelt dieses Wissen für das gesamte Zwangsvollstreckungsrecht. Der Praxisbezug beginnt schon beim Aufbau, der dem Verfahrensablauf bei Zwangsvollstreckung, Zwangs¬versteigerung und Zwangsverwaltung folgt. Ein besonderer Abschnitt Grundstück und Grundbuch führt in die Grundlagen des Sachen- und materiellen wie formellen Grundbuchrechts und der Grundstückbewertung ein. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden ebenso behandelt wie die Kosten nach GKG und RVG. Mit zahlreichen Praxistipps und rund 50 Mustern inklusive. Die Inhalte im Einzelnen: - Bedeutung und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung - Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen, unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse des Elektronischen Rechtsverkehrs - Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher - Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - Pfändung von Forderungen und Rechten - Vollstreckung wegen Herausgabe, Duldung, Unterlassung sowie der Abgabe von Willenserklärungen - Rechtsbehelfe - Grundstück und Grundbuch - Zwangssicherungshypothek - Zwangsversteigerung - Teilungsversteigerung - Zwangsverwaltung, mit den aktuellen Änderungen zur Vergütung der Zwangsverwalter - Kosten der Zwangsvollstreckung - Muster - Anhang mit einem kommentierten Ausblick auf aktuelle Gesetzesvorhaben o Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, RegE o Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien - Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz -, RegE o Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten, RegE Die Autoren sind erfahrene Praktiker, publizistisch ausgewiesen und in der Fortbildung tätig. ...für Anwälte, Kreditinstitute, Versicherungen, Inkassodienste, Schuldnerberatung, Privatwirtschaft und öffentliche Hand, ebenso für Richter, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher - last, but not least: für Studium, Referendariat und Fortbildung! , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 139.00 € | Versand*: 0 €
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Wie lange Frist bei Mahnung?
"Wie lange Frist bei Mahnung?" bezieht sich auf die Frist, die einem Schuldner gesetzt wird, um eine ausstehende Zahlung nach Erhalt einer Mahnung zu leisten. Die Länge dieser Frist kann je nach Land, Vertrag oder Vereinbarung variieren. In der Regel beträgt die Frist jedoch zwischen 7 und 14 Tagen. Es ist wichtig, dass die Frist angemessen ist, damit der Schuldner ausreichend Zeit hat, die Zahlung zu leisten. Andernfalls kann der Gläubiger weitere rechtliche Schritte einleiten, um die Zahlung einzufordern. Es ist ratsam, die genaue Frist in der Mahnung klar und deutlich zu kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Wann tritt Zahlungsverzug ein und welche Folgen hat er für Gläubiger und Schuldner?
Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Schuldner eine fällige Zahlung nicht fristgerecht leistet. Für den Gläubiger bedeutet dies, dass er Verzugszinsen verlangen kann und möglicherweise auch Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Der Schuldner muss im Verzug auch die Kosten für Mahnungen und Inkassomaßnahmen tragen.
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Ist eine Pfändung eine Zwangsvollstreckung?
Ist eine Pfändung eine Zwangsvollstreckung? Eine Pfändung ist tatsächlich eine Form der Zwangsvollstreckung. Bei einer Pfändung wird das Vermögen einer Person oder eines Unternehmens durch einen Gläubiger beschlagnahmt, um offene Schulden zu begleichen. Dies geschieht in der Regel aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses oder einer Vollstreckungsanordnung. Während einer Pfändung werden bestimmte Vermögenswerte wie Konten, Immobilien oder Fahrzeuge eingezogen, um die Forderungen des Gläubigers zu begleichen. Es handelt sich also um einen rechtlichen Prozess, bei dem Vermögenswerte zur Begleichung von Schulden verwendet werden.
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Wann Mahnung bei Zahlungsverzug?
"Wann Mahnung bei Zahlungsverzug?" ist eine wichtige Frage, die sich viele Unternehmen stellen. Im Allgemeinen wird eine Mahnung versendet, wenn eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt wurde. Die genaue Zeit, zu der eine Mahnung versendet wird, hängt von den individuellen Zahlungsbedingungen des Unternehmens ab. Oftmals wird eine Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist oder nach einer gewissen Anzahl von Tagen des Zahlungsverzugs verschickt. Es ist ratsam, klare Zahlungsbedingungen festzulegen und diese konsequent durchzusetzen, um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden.
Ähnliche Suchbegriffe für Frist:
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Zwangsvollstreckung für Anfänger (Heussen, Benno~Damm, Maximilian)
Zwangsvollstreckung für Anfänger , Zum Werk Das Buch vermittelt im Rahmen der Anfängerreihe praktisches Grundwissen über die Abläufe in der Zwangsvollstreckung. Die Lösung der vielfältigen rechtlichen und praktischen Probleme wird durch die klar gegliederte Darstellung, viele Beispiel, übersichtliche Checklisten und den Abdruck wichtiger Formulare erleichtert. Inhalt Voraussetzungen und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung Kostenerstattung im Vollstreckungsverfahren (§§ 788, 91 ZPO) Rechtsbehelfe und Rechtsmittel Die zu vollstreckende Forderung Einstellung und Rücknahme von Anträgen Durchführung der Zwangsvollstreckung Insolvenzverfahren Das Ende der Vollstreckung Haftung bei unberechtigten Vollstreckungsmaßnahmen Strafrecht in der Vollstreckung Organisation Verfahren mit Auslandsbezug Vorteile auf einen Blick Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung aus einem Guss verständlich und anschaulich reduziert auf das Wesentliche mit den Formularen der neuen ZV-Formular-VO Zur Neuauflage Behandelt werden u.a. die neuen Regeln zum Pfändungsschutzkonto, die Formulare der neuen ZV-Formular-VO (GVZ-Vollstreckungsauftrag, PfÜB-Antrag, Richterliche Durchsuchungsanordnung), die aktuellen Entwicklungen beim elektronischen Rechtsverkehr sowie Pfändungsmöglichkeiten von Corona-, Hochwasser-, Energie- und Hilfszahlungen/-Prämien. Zielgruppe Für Auszubildende, Rechtsanwaltsgehilfinnen und Rechtsanwaltsgehilfen, Rechtsfachwirtschaft, Studierende, Rechtsreferendarinnen und -referendare, angehende Anwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 14., vollständig überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20231009, Produktform: Kartoniert, Autoren: Heussen, Benno~Damm, Maximilian, Auflage: 23014, Auflage/Ausgabe: 14., vollständig überarbeitete Auflage, Keyword: Immobiliarvollstreckung; PfÜB; Inkasso; ReNo; Gehilfen; Pfändung; Gerichtsvollzieher; Vollstreckungsrecht; Forderung; Vollstreckung; Schuldner; Mobiliarvollstreckung, Fachschema: Grundstücksrecht~Sachenrecht~Vollstreckung / Zwangsvollstreckung~Zwangsvollstreckung, Bildungszweck: für die Hochschule, Warengruppe: HC/Recht/Sonstiges, Fachkategorie: Grundstücksrecht (Immobiliarsachenrecht), Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXIX, Seitenanzahl: 353, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 238, Breite: 162, Höhe: 25, Gewicht: 695, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2136994, Vorgänger EAN: 9783406750816 9783406687716 9783406652394 9783406620645 9783406575372, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0030, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 189618
Preis: 49.00 € | Versand*: 0 € -
Lagertext Stempel Mahnung (Dormy Imprint 11) Textstempel
Lagertext "Mahnung" Selbstfärber Lagertext schnelles und sauberes Arbeiten Kissen auswechselbar Der kleine "Helfer" auf jedem Schreibtisch. Dieser Selbstfärber besitzt eine lasergravierte Gummitextplatte mit dem Text "Mahnung". Der Selbstfärber ist bestens für den Büroalltag geeignet und wird Sie bei Ihrer Arbeit tatkräftig unterstützen. Seine praktische Form und das eingebaute Stempelkissen erleichtern die Arbeit. Weitere Lagertexte auf einen Blick: KOPIE, BEZAHLT, ABGELEHNT, RECHNUNG, ENTWU...
Preis: 10.10 € | Versand*: 3.60 € -
Holzstempel MAHNUNG (50 x 9 mm) Textstempel
Günstige Variante Holzstempel mit Etikett an der Vorderseite Maße: 50 x 9 mm Text: MAHNUNG Der kleine "Helfer" auf jedem Schreibtisch. Dieser Buchenholzstempel besitzt eine lasergravierter Gummitextplatte mit dem Text " MAHNUNG ". Zur Beschriftung ist an der Vorderseite ein transparentes Etikett mit dem Wort " MAHNUNG " angebracht. Der Holzstempel ist bestens für den Büroalltag geeignet und wird Sie bei Ihrer Arbeit tatkräftig unterstützen.
Preis: 3.40 € | Versand*: 3.60 € -
Unterhalt an bedürftige Personen: als außergewöhnliche Belastungen absetzen
Zahlen Sie einer Person Unterhalt, können Sie die Unterstützungszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dabei ist zu unterscheiden, ob Sie
Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
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Welche Maßnahmen kann ein Gläubiger ergreifen, um ein Urteil gegen einen Schuldner durch Zwangsvollstreckung durchzusetzen?
Ein Gläubiger kann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, um die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Der Gerichtsvollzieher kann Vermögenswerte des Schuldners pfänden, wie z.B. Konten, Immobilien oder Fahrzeuge. Der Gläubiger kann auch eine Lohn- oder Gehaltspfändung beantragen, um direkt vom Arbeitgeber des Schuldners Geld einzutreiben.
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Welche Möglichkeiten stehen einem Gläubiger zur Verfügung, um eine Zwangsvollstreckung gegen einen säumigen Schuldner durchzusetzen?
Ein Gläubiger kann einen Vollstreckungstitel erwirken, um die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Er kann dann verschiedene Maßnahmen wie die Pfändung von Vermögenswerten, die Zwangsversteigerung von Immobilien oder die Lohnpfändung gegen den Schuldner einleiten. Zudem kann der Gläubiger auch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangen, um Informationen über das Vermögen des Schuldners zu erhalten.
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Wann ist ein Gläubiger berechtigt, die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einzuleiten, um seine Forderung einzutreiben?
Ein Gläubiger ist berechtigt, die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einzuleiten, wenn dieser trotz Mahnung die Forderung nicht beglichen hat. Zudem muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen, wie zum Beispiel ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vollstreckungstitel. Die Zwangsvollstreckung darf nur durch ein Gericht oder einen Gerichtsvollzieher erfolgen.
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Welche Arten von Verzugskosten können dem Gläubiger entstehen, wenn der Schuldner sich in Zahlungsverzug befindet?
Zu den Verzugskosten gehören unter anderem Mahn- und Inkassokosten, Verzugszinsen sowie eventuell Schadensersatzansprüche. Diese Kosten können dem Gläubiger entstehen, wenn der Schuldner sich in Zahlungsverzug befindet. Der Gläubiger hat das Recht, diese Kosten vom Schuldner einzufordern.
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